Vertraulichkeitsschutz

Bankgeheimnis

Das luxembourgische Bankgeheimnis ist im Artikel 41 des Gesetzes über den Finanzsektor geregelt.

Der Bankkonteninhaber / Kapitalanleger kann uneingeschränkt darauf vertrauen, dass die gesetzlich beschriebene und strafrechtlich geschützte Geheimhaltungspflicht sein Recht auf Wahrung der Privatsphäre im finanziellen Angelegenheiten wirksam absichert.

Das luxembourgische Bankgeheimnis ist international anerkannt und wird auch in Zukunft solange aufrecht erhalten wie es in den Nachbarländern der Europäischer Union und in den abhängigen Gebieten bestimmter Mitgliedsstaaten (Schweiz, Liechtenstein, Jersey, Guernsey usw.) fortbesteht.

Anonyme Konten sind untersagt.


Compliance Regelungen

Die Gewerbetreibenden des Finanzsektors (Banken, Finanzberater, Treuhänder, Verwaltungsgesellschaften, Domizilgeber usw.) müssen ihre Kunden eindeutig identifizieren und die abgewickelten Geschäfte authentifizieren. Hierbei sind sie besonders streng verpflichtet, die personenbezogenen Daten des Kunden zu schützen.


EU-Kontentransparenz

EU-Staaten ohne automatische Informationen über Zinserträge eines EU-Ausländers an dessen Heimatland, stattdessen mit einer Quellensteuer von 15%, die 2010 auf 35% steigt: 
EU-Staat    Zinserträge1      Konten/Depots von Verdächtigen 
Belgien    nein2 ja 
Luxemburg     nein2 nein 
Österreich    nein2 ja 
Länder mit automatischen Informationen über Zinserträge eines EU-Ausländers an dessen Heimatland: 
EU-Staat Zinserträge1     Konten/Depots von Verdächtigen 
Dänemark ja ja 
Estland ja nein 
Finnland ja ja 
Frankreich ja ja 
Griechenland ja nein 
Großbritannien ja nein 
Irland ja nein 
Italien ja nein 
Lettland ja ja 
Litauen ja ja 
Malta ja nein 
Niederlande ja ja 
Polen ja ja 
Portugal ja nein 
Schweden ja ja 
Slowakei ja nein 
Slowenien ja ja 
Spanien ja ja 
Tschechien ja nein 
Ungarn ja ja 
Zypern ja ja 

1 automatische Informationen über Zinserträge eines EU-Ausländers an dessen Heimatland
2 stattdessen mit einer Quellensteuer von 15%, die 2010 auf 35% steigt

Quelle: Vgl. Wirtschaftswoche, 02.02.2006, S. 94

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