Unternehmensgründung

Luxembourg Consulting Group AG gründet alle in Luxembourg zulässigen Typen von Personen- und Kapitalgesellschaften.

Gründungsprocedere

Die Gründung einer luxembourgischen Kapitalgesellschaft erfolgt in der Regel in folgenden Schritten:

  • Festlegung des Firmennamens

Es gibt keine besonderen Vorschriften; der Name muss nicht in Zusammenhang stehen mit dem Gesellschaftszweck; Fantasienamen sind erlaubt.

Die Gesellschaft muss sich lediglich von allen anderen in Luxembourg ansässigen Gesellschaften namentlich unterscheiden.

  • Vorbereitung der Satzung

Die Satzung wird von den Gründungsgesellschaftern erstellt und anschließend einem Notar vorgelegt. Die Satzung kann in Luxembourgisch, Französisch, Deutsch oder Englisch verfasst werden. Wenn sie in Englisch verfasst wurde muss eine luxembourgische, französische oder deutsche Übersetzung beigefügt werden.

  • Kapitalerbringung

Bei Bareinzahlung wird das eingezahlte Kapital grundsätzlich auf ein Sperrkonto bei einer europäischen Bank eingezahlt. Die Bank lässt dem Notar eine Bescheinigung als Beweis der Einzahlung zukommen.

Bei Sachanlagen muss dem Notar der Bericht eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers vorgelegt werden. Der Bericht soll belegen, dass der Wert der Sacheinlage mindestens dem Wert der im Gegenzug erhaltenen Aktien entspricht.

  • Notarielle Beurkundung

Folgende Dokumente sind erforderlich:

-    Bankbescheinigung oder Bericht eines Wirtschaftsprüfers;

-    Passkopie und Wohnsitznachweis (bei juristischen Personen HR-Auszug) der      Direktoren, Verwaltungsräte und Aufsichtsorgane;

-    Vollmachtserklärungen für die Personen, die an Stelle der Gesellschafter vor
     dem Notar erscheinen;

-    Erklärung des wirtschaftlichen Endbegünstigten der Gesellschaft.

Die Satzung wird von den Gründungsgesellschaftern persönlich oder gemäss Vollmacht unterzeichnet und notariell beurkundet. Im Anschluss kann die Gesellschaft ihre Tätigkeit aufnehmen.

  • Registrierung und Bekanntmachung der Satzung

Die Satzung muss registriert und im Handelsregister eingetragen werden. Anschließend muss sie im Amtsblatt veröffentlicht werden.

  • Zeitplan

Einige Tage.

  • Gewerbeerlaubnis

Eine eventuell notwendige Gewerbeerlaubnis wird nach Gründung beim Mittelstandsministerium eingeholt.

Hinweis: Die Gesellschaft ist in der Regel bereits uneingeschränkt handelungsfähig nach notarieller Beurkundung und nicht erst nach Eintragung bzw. Veröffentlichung im Handelsregister.

Gründungskosten

Die Gründungskosten betragen ab 2.900 Euro - abhängig von der Gesellschaftsform und der Höhe des Stammkapitals - und setzen sich zusammen:

  • Entwurf der Satzung;
  • 1% Gesellschaftssteuer;
  • Notarkosten;
  • Registrierung und Eintragung der Satzung im Handelsregister, Veröffentlichung im Amtsblatt.

Hier erhalten Sie detaillierte Preislisten für SARL/GmbH und SA/AG

Vorratsgesellschaften

Luxembourg Consulting Group AG verkauft auch bereits gegründete Gesellschaften oder Firmenmäntel.
- Lieferzeit 3 Tage.

Fordern Sie hier eine Liste der Vorratsgesellschaften an

Company Leasing

Um Projekte effektiv zu steuern und abzuwickeln wird eine Kapitalgesellschaft gelegentlich nur zeitlich begrenzt oder für eine geringe Anzahl von Transaktionen benötigt.

LCG ist hierfür eingerichtet und stellt eigene Kapitalgesellschaften zur Verfügung. 

Niederlassungen / Zweigstellen / Repräsentanzen

LCG registriert in Luxembourg Ihre Repräsentanz (Representative Office), Zweigstelle (Branch Office) oder Niederlassung (Head Office) Ihrer ausländischen Gesellschaft.

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