Private Vermögensverwaltungsgesellschaft (SPF)

Family Private Assets Management Company
Societe de Gestion de Patrimoine Familial

 

Die SPF gibt es in Luxembourg seit 2007. Sie ist das Fortsetzungsmodel der Holding 1929, welche von der EU-Kommission – wegen unerlaubter Staatsbeihilfe – verboten wurde und Ende 2010 ausläuft.

Die SPF ist keine neue Gesellschaftsstruktur sondern ein neues Steuer-Statut, das von der EU genehmigt worden ist.

Eine Holding-1929 kann durch einfache Statutenänderung in eine SPF umgewandelt werden.

Juristische Struktur

  • Die SPF wird als Kapitalgesellschaft gegründet – in der Praxis wird sich die Form der Aktiengesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung durchsetzen.
  • Dem Firmennamen muss der Zusatz "SPF" beigefügt sein.
  • Es sind Namens- oder Inhaberaktien zulässig.
  • Der Gesellschaftssitz muss nicht in Luxembourg sein. In den Statuten muss ein Vermerk sein, dass die Gesellschaft der "SPF-Gesetzgebung" unterliegt.

Gesellschafter

  • Physische Personen / Treuhänder (Resident oder Nicht-Resident)
  • Familiengruppierungen
  • Investorengruppen
  • Trusts
  • Private Stiftungen

Kapitalgesellschaften sind als Gesellschafter nicht zulässig.

Erlaubte Tätigkeiten

  • Die Tätigkeit ist beschränkt auf den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Anlagen in Finanzinstrumente im weitesten Sinne inklusive Derivate
    z. B.: Aktien, Beteiligungen, Fonds, Futures, Bonds,Optionen, Edelmetalle, Bankkonten.
  • Es gibt keine Anlagegrenzen oder Beschränkungen oder Mindestbeteiligungsquoten.
  • Die Gesellschaft kann Bürgschaften, Sicherheiten und Darlehen geben an beteiligte Gesellschaften, soweit dies unentgeltlich geschieht.
  • Vorschusszahlungen auf Dividenden sind erlaubt.
  • Die Gesellschaft kann unbegrenzt Darlehen von Aktionären oder fremden Dritten aufnehmen und Wertpapieremissionen ausgeben.

Nicht erlaubte Tätigkeiten

  • Jeder Art kommerzieller Aktivität / Handelstätigkeit
  • Direkter Immobilienbesitz
  • Halten von Patenten oder Rechten
  • Verwaltungstätigkeit oder Finanzdienstleistungen für Dritte oder beteiligte Gesellschaften
  • Empfang von mehr als 5% der Gesamtdividendeneinnahmen von Gesellschaften, die einer Besteuerung von weniger als 11% unterliegen.
  • Börsennotierung der SPF-Anteile oder deren öffentliches Anbieten.

Die Gesellschaft kann sich aber an anderen Strukturen beteiligen, die diese Tätigkeiten ausüben.  

Besteuerung

  • Kapitalsteuer 1% einmalig bei Gründung auf das eingezahlte Kapital (entfällt   im Jahr 2008)
  • Tax d’ Abonnement 0,25% jährlich auf das eingezahlte Kapital zuzüglich Emissionsprämien
  • Keine DBA-Berechtigung
  • Keine Umsatzsteuerregistrierung
  • Komplette Befreiung von Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Vermögenssteuer
  • Keine Quellensteuer auf Zinszahlungen (Einschränkung bei natürlichen Personen)
  • Keine Quellensteuer auf Dividendenzahlungen (Nicht-Residente)
  • Keine Besteuerung von Kapitalgewinn bei Verkauf von SPF-Anteilen (Nicht-Residente)
  • Keine Besteuerung von Liquidationserlösen der SPF (Nicht-Residente)

Aufsicht / Kontrolle

  • Die SPF unterliegt keiner Finanzmarktaufsicht. Zuständig für die Kontrolle ist nicht die Steuerverwaltung in Luxembourg sondern die sogenannte „Administration de l’Enregistrement et des Domaines".
  • Der Domizil-Agent muss jährlich einen Bericht abgeben, dass die Gesellschaft sich im gesetzlichen Rahmen hält.
  • Die SPF ist geschützt durch das luxembourgische Bankgeheimnis.

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INFO-HOTLINE

Tel.:
00352-250345

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