Fragenkatalog der Steuerverwaltung (Betriebsprüfer) zur Aufklärung grenzüberschreitender Beziehungen

Allgemeine Fragen zu grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen

  • Aus welchem Anlass erfolgte der Aufgriff und die Anbahnung der Kontakte zum Ausländischen Unternehmen?
  • Warum konnten nicht inländische Firmen die gleichen Lieferungen oder Leistungen erbringen?
  • Von welchen anderen Firmen wurden Angebote über die in Betracht kommenden Lieferungen oder Leistungen eingeholt?
  • Warum wurde gerade die ausländische Firma ausgewählt (einzelne Entscheidungskriterien)?
  • Können Unterlagen über einen durchgeführten Vergleich der Angebote verschiedener Anbieter vorgelegt werden?
  • In welchen wirtschaftlichen Bereichen fand zwischen dem inländischen Unternehmen und der ausländischen Firma ein Leistungsaustausch tatsächlich statt?
  • Welche wirtschaftlichen Vorteile brachten die Geschäftsbeziehungen zu der ausländischen Gesellschaft dem inländischen Unternehmen?
  • Welche Firma hat diese Lieferungen oder Leistungen früher erbracht?
  • Aus welchen Gründen kam die frühere Firma nicht mehr als Vertragspartner für diese Leistungen oder Lieferungen in Betracht?
  • Bei wem hat sich das inländische Unternehmen bei Eingehen der Geschäftsbeziehungen über die Interna der ausländischen Firma informiert?
  • Welche Informationen erhielt es damals und liegen ihm heute über die Interna der ausländischen Gesellschaft vor?
  • Mit welchen Unterlagen kann das inländische Unternehmen den Nachweis erbringen, dass

a) das Rechtsverhältnis rechtswirksam vereinbart worden ist;
b) die Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen den zwischen fremden Dritten üblichen Vereinbarungen entspricht;
c) das vertraglich Vereinbarte auch tatsächlich durchgeführt worden ist;
d) die von der ausländischen Gesellschaft erbrachten Leistungen im Inland einen wirtschaftlich feststellbaren Wert darstellen?

  • Hat das ausländische dem inländischen Unternehmen Angebote zur Beteiligung, zum Erwerb des gesamten Unternehmens, zum Erwerb von Grundvermögen oder sonstigem Vermögen unterbreitet (oder umgekehrt)?
  • Hat das ausländische Unternehmen im Land seines Sitzes einen vollen eigenen eingerichteten Geschäftsbetrieb oder nur eine Betriebsstätte, ein Verwaltungsbüro oder lediglich seinen formellen Rechtssitz?


Gesellschaftsrechtliche Struktur und interne Organisation des ausländischen Rechtsträgers

  • Wann wurde die ausländische Gesellschaft gegründet?
  • In welcher Rechtsform (nach dem Gesellschaftsrecht seines Sitzlandes) wird das ausländische Unternehmen geführt?
  • Ist die Firma im Handelsregister eingetragen? HR-Auszug anfordern.
  • In welchen Zeitungen bzw. Zeitschriften wurden die Gründung und die Eintragung ins Handelsregister vorschriftsmäßig amtlich veröffentlicht?
  • Wie lauten die Namen und genauen Anschriften der Gesellschafter
  • Wie stellen sich im einzelnen die Beteiligungsverhältnisse der Gesellschafter dar?
  • Welche Personen oder Personengruppe (Treugeber) steht aufgrund eines Treuhandverhältnisses hinter der Gesellschaft – wessen Gesellschaftsanteile werden folglich von Dritten (meist ortsansässigen Beratern oder Domizilgebern) treuhänderisch gehalten?
  • Wer fungiert – nach außen verdeckt – als Treugeber, wer als Treuhänder?
  • An welchen Firmen im In- oder Ausland hat sich die ausländische Gesellschaft beteiligt?
  • Welche Personen fungieren für die ausländische Firma als Berater (z. B. als Unternehmen-, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt)?
  • Welchen Personen obliegt die Geschäftsführung für den kaufmännischen Bereich, die Produktion, den Vertrieb und den Verwaltungsbereich (Namen und genaue Anschriften)?
  • Handelt es sich bei dem ausländischen Geschäftsführer um einen Rechtsanwalt, Rechtsbeistand, Berater, Steuerberater, Wirtschaftsberater oder ein Treuunternehmen?
  • Welches ist der Hauptberuf des Geschäftsführers des ausländischen Unternehmens?
  • Über welche qualifizierte Ausbildung und Berufs- wie Branchenerfahrung verfügt der Geschäftsführer des ausländischen Unternehmens?
  • Werden an ihn tatsächlich Geschäftsführergehälter gezahlt (Vorlage von Nachweisen)?
  • Wie hoch sind die Geschäftsführervergütungen jährlich? In welcher Währung wird gezahlt?
  • Kann ein Organisationsplan der ausländischen Firma vorgelegt werden, aus dem die verschiedenen Funktionsbereiche und die ihnen zugewiesenen Aufgaben im einzelnen ersichtlich sind?


Geschäftsbetrieb des ausländischen Rechtsträgers

  • Seit wann unterhält die ausländische Gesellschaft einen eigenen eingerichteten Geschäftsbetrieb?
  • In welchen Zeitungen und Zeitschriften und wann erfolgte die Bekanntmachung über die Betriebseröffnung?
  • In welchen nationalen oder internationalen Branchenverzeichnissen ist die Firma aufgeführt?
  • Welchen Fachverbänden gehört die ausländische Firma an?
  • Aus welchen Gegenständen oder Wirtschaftsgütern besteht ihre Geschäftseinrichtung?
  • Verfügt die ausländische Gesellschaft über ein eigenes rechtlich geschütztes Herstellungsverfahren?
  • Ist die ausländische Firma Lizenznehmer und/oder Lizenzgeber  (von wem bzw. an wen)?
  • Unter welchen Beziehungen sind ihre Erzeugnisse im Handel erhältlich?
  • Bei welchen Firmen erfolgt ihr Einkauf von Rohstoffen, Halbfertigwaren oder Endprodukten?
  • Welche Produkte werden von ihr im einzelnen hergestellt?
  • Wie lauten die Kfz-Kennzeichen der Geschäftswagen des ausländischen Unternehmens?
  • Wieviel Arbeitnehmer beschäftigt die ausländische Firma?
  • Kann der Nachweis über die regelmäßige Bezahlung von

a) Sozialversicherungsbeiträgen für die Arbeitnehmer
b) Lohnsteuern für die Arbeitnehmer
c) Betriebssteuern
im Ausland erbracht werden?

  • Können Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Inventuraufzeichnungen der ausländischen Firma vorgelegt werden?
  • Verfügt die ausländische Gesellschaft über eine „Kontrollstelle“, die für die Revision der Geschäftsbücher zuständig ist?
  • Von welchen Versicherungsträgern und für welche Schadensfälle wird ihr Versicherungsschutz gewährt?
  • Wie ist ihr Vertriebssystem organisiert?
  • Bei welcher Firma wird Verpackungsmaterial eingekauft?
  • Können Rechnungen über geliefertes Verpackungsmaterial vorgelegt werden?
  • Auf welchen Ausstellungen und Messen war und ist die Firma vertreten?
  • In welchen Zeitungen und Zeitschriften werden von ihr regelmäßig Werbeanzeigen veröffentlicht?
  • Können Werbebroschüren des ausländischen Unternehmens vorgelegt werden?
  • Werden unselbstständige oder selbstständige Handelsvertreter eingesetzt?
  • Wie lauten die Namen und Anschriften der Handelsvertreter, die für ihre Kunden in der Bundesrepublik Deutschland zuständig sind?
  • In welche Länder exportiert die ausländische Firma ihre Produkte?
  • Wodurch kommen die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden im Ausland (vom Sitzland aus gesehen) hauptsächlich zustande?
  • Wie lauten die Namen und Anschriften von anderen Kunden in der Bundesrepublik Deutschland?
  • Wird der Groß- und/oder der Einzelhandel im In- und Ausland beliefert?


Grenzüberschreitender Waren, Dienstleistungs- und Zahlungsverkehr des inländischen Unternehmens

  • Sind Dokumente (Warenbegleitpapiere) vorhanden, die die Herkunft der Waren (Warenursprungszeugnisse), den Transport, die Versicherung, die Verzollung, die Zollfreistellung, die Lieferung oder die Einlagerung von Gütern erkennen lassen?
  • An Hand welcher Unterlagen kann nachgewiesen werden, ob

a) es sich nach dem Außenwirtschaftsgesetz / der Außenwirtschaftsverordnung um genehmigungsfreie oder genehmigungspflichtige Einfuhren bzw. Ausfuhren gehandelt hat;
b) das Zollgut zollfrei oder zollpflichtig war;
c) für den Waren-, Dienstleistungs-, Zahlungs- und Kapitalverkehr mit dem Ausland die Meldevorschriften nach dem Außenwirtschaftsgesetz / der Außenwirtschaftsverordnung beachtet wurden (Vorlage von Durchschriften der Anmeldungen)?

  • Bei wem hatte man sich über die beim Waren-, Dienstleistungs- oder Kapitalverkehr mit der ehemaligen DDR oder dem Ostblock seinerzeit zu beachtenden Vorschriften informiert und welche Unterlagen können hierüber zur Aufklärung vorgelegt werden?
  • Wie war der Zahlungsverkehr mit der ehemaligen DDR oder dem Ostblock abgewickelt worden?
  • Sind im Kaufvertrag die internationalen Lieferbedingungen „Incoterms“, die z. B. den Kosten und Gefahrenübergang für die Ware regeln, aufgenommen worden?
  • Welche Zahlungsbedingungen liegen dem Außenhandelsgeschäft zugrunde?
  • Sind Exportkredite beantragt worden?
  • Ist eine Ausfuhrkreditversicherung abgeschlossen worden?
  • Welche Unterlagen sind über die Einfuhrbestimmungen des Importlandes vorhanden?
  • Von wem hat das Unternehmen Informationen über Importeure des betreffenden Landes erhalten?
  • Sind Handelsvertreterverträge mit Vertretern im Ausland abgeschlossen worden?
  • Bedient sich das Unternehmen eines Exportberaters?
  • Wurden nachweisbar Kontakte mit Exportländern bzw. Exporthäusern aufgenommen?
  • Ist das Unternehmen im Ausland auf Messen und Ausstellungen vertreten?


Vorlagepflichtige Unterlagen über Auslandsbeziehungen

Zu vorlagegeeigneten Unterlagen und Beweismitteln zählen insbesondere

- bei eigener Gründung von (oder Beteiligung an) ausländischen Unternehmen

  • Gründungsprotokolle, Gründungsurkunden und schriftliche Nebenabreden
  • das Beteiligungs- und Gesellschaftsverhältnis betreffende Verträge wie sonstige Vereinbarungen und schriftliche Absprachen (vorherige und nachfolgende)
  • Auszüge und Abschriften der Eintragungen in örtliche Register (Handels- oder Gesellschaftsregister)
  • Gründungsprüfungsberichte
  • Verträge oder sonstige Vereinbarungen über eingegangene Treuhandverhältnisse
  • Angaben über stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen
  • Finanzierungs- und Dotationsunterlagen
  • Kreditvereinbarungen und Zinsabsprachen
  • Gewinnverteilungsvereinbarungen
  • Gewinnabführungsverträge
  • Eröffnungsbilanzen
  • ungekürzte Jahresbilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Geschäfts- und Wirtschaftsprüfungsberichte
  • Niederschriften über Gesellschafterversammlungen
  • Protokolle der Geschäftsführungs- und Kontrollorgane (Verwaltungsrat, Aufsichtsrat, Kontrollstelle, Beirat u.a.)
  • Dokumentationen über Art und Umfang der wirtschaftlichen Betätigung der ausländischen Gesellschaft sowie einzelner von ihr ausgeführter Geschäfte
  • Einzelangaben über Geschäftsabwicklungen
  • Aufzeichnungen über die Zahl und die berufliche Qualifikationen der Beschäftigten (zum Beispiel Expertennachweis)
  • Beschreibungen und Verträge über eigene Geschäftsräume
  • Grundbuchauszüge vom ausländischen Sitzort
  • Versicherungspolicen und –absprachen
  • Schriftverkehr jeglicher Art mit den ausländischen Geschäftspartnern (insbesondere über die Anbahnung von Geschäften, über Angebote und deren Annahme, über Provisionsabsprachen usw.)
  • Kaufverträge mit den sie betreffenden Angeboten und Rechnungen
  • Auflistungen über ausstehende Forderungen oder über Schulden
  • ausländische Steuerbescheide mit Zahlungsnachweisen
  • Nachweise über tatsächliche Zahlungen ortsüblicher Steuern oder Pauschalsteuern
  • Sonstige Schriftstücke nach Auswahl uns Anforderung im Einzelfall

- Gründungsvorgänge jeder Art wie oben betreffend Untergesellschaften

- Gründungsunterlagen bezüglich anderer Gesellschaften der gleichen   Unternehmensgruppe, soweit sie im Inland steuerlich relevant sein können

- bei sonstigen Rechts- und Geschäftsbeziehungen zum Ausland

  • Anbahnungsschriftwechsel
  • Liefer- und Leistungsverträge
  • Kaufverträge mit entsprechenden Rechnungen
  • Lizenz und Know-how-Verträge
  • Miet- und Pachtverträge
  • Leasing Vereinbarungen
  • Darlehensverträge mit Abschlussschriftverkehr
  • Beratungs- und Gutachtenerstellungsverträge (mit Ausführungsnachweisen)
  • Einzelabsprachen über Gutachtenerstellungen (mit Befähigungsnachweis der begutachtenden Experten)
  • Gutachten mit zugehörigen Unterlagen (Anlagen, Zeichnungen, Schriftstücken usw.)
  • Vertretungs- und Treuhandverträge

- bei Betriebsstätten im Ausland (jährlich)

  • sämtliche aufbewahrungspflichtigen Buchführungs- und Buchungsunterlagen
  • Schriftwechsel mit und von der ausländischen Betriebsstätte
  • Kalkulationsunterlagen der ausländischen Betriebsstätte
  • Kostenaufstellungen
  • Steuerbescheide mit Zahlungsnachweisen.


Checkliste Betriebsprüfer zur Überprüfung von Verträgen (allgemein)

- ordnungsgemäßer Abschluß einer Vereinbarung

- Schriftlichkeit eines Vertrages (Regelfall, unabdingbare   Wirksamkeitsvoraussetzung, Beweisvorsorge für spätere Überprüfung)

- äußeren Form eines Vertrages (Kopf, Aufbau, Schlußformel, Unterschriften)

- Auffälligkeiten oder Besonderheiten

  • bei Vertragsabschluß
  • bezüglich des gewollten und vereinbarten Inhaltes
  • während des Laufs eines Vertrages
  • bei der (meist schrittweisen) Erfüllung der Vereinbarung
  • bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages
  • nach Auslaufen des Vertrages
  • bei Überprüfung des gesamten Vertragswerkes durch die Finanzbehörde 

- Glaubhaftigkeit der vorgetragenen Argumente nach Aussage und   Gesamtumständen

- Verhalten der Befragten während der Nachprüfung durch die Finanzbehörde   (Auskunftsbereitschaft, Mithilfe bei Auslegungsschwierigkeiten).


Checkliste Betriebsprüfer zur Überprüfung von Kredit- und Darlehensverträgen mit ausländischen Geldgebern

- zum Umfeld eines Kreditaufnahmevertrages:

  • Wurde der Kredit in der aufgenommenen Höhe im inländischen Unternehmen tatsächlich benötigt? Für welche Investition genau?
  • Ist die betriebliche Veranlassung der Kreditaufnahme unzweifelhaft?
  • Waren für die beabsichtigte Investition nicht genügend Eigenmittel vorhanden?
  • Warum wurde der Kredit nicht bei der inländischen Hausbank oder einem anderen inländischen Kreditinstitut aufgenommen?
  • Welche Umstände und Einzelheiten führten zur Kontaktaufnahme (Anbahnung) zum ausländischen Darlehensgeber?
  • Wurden im Ausland Vergleichsangebote eingeholt?
  • Welches waren die Entscheidungskriterien für die Auswahl des späteren Kreditgebers im Ausland?
  • Wurde ein förmlicher Antrag auf Kreditgewährung gestellt?
  • Wurde eine - sonst übliche - Kreditwürdigkeitsprüfung angestellt?
  • War die Auskunftspflicht des Darlehensnehmers über seine wirtschaftlichen Verhältnisse ausdrücklich geregelt?
  • Wurde über die Gewährung des Kredits eine Expertise erstellt?
  • Sind Sicherheiten in irgendeiner Form gewährt worden? Welche? (Meist notwendige Voraussetzung bei Aufnahme von Fremdgeldern!)
  • Wann nach Abschluss des Darlehensvertrages ist das Geld ausgezahlt worden?
  • Ist das aufgenommene Geld unzweifelhaft in oder an das das inländische Unternehmen geflossen? (Zahlungsweg? Bar in die Kasse oder unbar auf eines seiner Konten oder auftragsgemäß direkt an dritte Gläubiger?)
  • Wie und wann ist der zugeflossene Kredit hier tatsächlich und in voller Höhe verwandt worden (sofort, alsbald, erst später, nie)?
  • Ist die betriebliche Investition, für die das Geld beschafft wurde, tatsächlich erfolgt oder sind die Mittel anderweitig im Betrieb oder gar privat (zum Beispiel für einen Hausbau oder Bootskauf) verwandt worden?
  • Erfolgte die Rückzahlung wie vertraglich vereinbart oder schon vor Fälligkeit oder nie?
  • Erfolgten Meldungen nach den inländischen Außenwirtschaftsbestimmungen an die zuständige Landeszentralbank über den Kapital- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland? 

- zum Darlehensvertrag als solchem:

  • Ist der Vertrag mit einer ausländischen Bank oder Privatperson (natürliche oder juristische) geschlossen worden?
  • Schriftlicher Abschluss (Regelfall, mindestens bei höheren Krediten)?
  • Typischer Darlehensvertrag oder sonstiger Inhalt?
  • Inhalt im einzelnen

- tatsächlicher Kredit
- Regelungen über Sicherheitsleistungen   (Sicherungsübereignungen von Wirtschaftsgütern,   Bankbürgschaften etc., gesonderter Sicherungsvertrag)?
- Kündigungsklauseln vorhanden?
- Rückzahlungsmodalitäten (Rückzahlung auch vorzeitig   möglich)?
- Zinsregelungen (Zinsfestschreibung auf Zeit, angemessene   Höhe, Tageskurs, Fälligkeit, regelmäßige Barauszahlung oder   Überweisung, Zahlungsweg, Zahlungsnachweis und -weg)?
- Klauseln über die Absicherung gegen Wechselkursrisiken   vorhanden?
- Ist ein Gerichtsstand für den Fall von Darlehensstreitigkeiten   vereinbart?
- Sonstige besondere Regelungen?
- Schlussformulierungen?


Checkliste Betriebsprüfer zur Überprüfung von Lizenzvereinbarungen

- vorab zum Umfeld eines abgeschlossenen Lizenzvertrages (als   Rechtsgrundlage für die Regelmäßige Zahlung von Lizenzgebühren ins   Ausland):

  • Liegt ein schriftlicher Lizenzvertrag vor?
  • Ist die dem Lizenzvertrag zugrundeliegende, geschützte "Erfindung" von ihrer Natur her überhaupt geeignet, im (zu prüfenden) Unternehmen des inländischen Lizenznehmers tatsächlich genutzt zu werden?
  • Wurde die geschützte Erfindung im inländischen Unternehmen des Lizenznehmers tatsächlich und auch noch im Prüfungszeitraum genutzt?
  • Wenn nicht, warum nicht?
  • Weshalb wurde der Vertrag dann nicht gekündigt und wurden die regelmäßigen Lizenzzahlungen nicht eingestellt?
  • War der Inhaber des lizenzierten Patents auch Erfinder und Anmelder beim in- bzw. ausländischen oder Europäischen Patentamt (aufschlußreich im Sinne möglichen Mißbrauchs bei Zwischenschaltung von Basisgesellschaften in Niedrigsteuerländern als Lizenzgeber - bei Zweifeln EDV-Abfrage in der Datenbank des Patentamtes oder fernmündliche bzw. schriftliche Anfrage an das erteilende Patentamt)?

- Zum Lizenzvertrag selbst:

  • Ist das im Lizenzvertrag ausgewiesene Patent von einem nationalen (dem Deutschen, Österreichischen, Schweizerischen etc.) Patentamt oder vom Europäischen Patentamt erteilt worden?
  • Ist die im Lizenzvertrag angegebene "Patentrollennummer" nicht nur die laufende Nummer der Patentanmeldung oder der Mitteilung über die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung, sondern eine Wirkliche Patentvergabenummer (Urkundenrollennummer)?

- Bestehen an der Gültigkeit des Vertrages äußerlich irgendwelche Zweifel (nach   Form, Bezeichnung, Aufbau, Schlußformel oder Unterschriften)?

- Ist er nach seinem Inhalt ein typischer Lizenzvertrag?

  • Ist Gegenstand des Vertrages ein wirkliches Schutzrecht aufgrund eines erteilten (meist auch näher beschriebenen) Patents mit genauer Angabe der Patentrollennummer?
  • Ist es ein reiner Lizenz- oder ein gemischter Vertrag oder betrifft er andere, nicht geschützte Herstellungs- oder technische Ablaufverfahren?
  • Sind inhaltlich typische Merkmale eines Lizenzvertrages geregelt, wie nähere Beschreibung der lizenzierten Erfindung, ihre Verwendbarkeit für den Lizenznehmer, Laufzeit (bis zu 20 Jahre), vorzeitige oder fristlose Kündbarkeit (zum Beispiel bei sinkender Nachfrage des lizenzierten Artikels am Markt), Höhe und Fälligkeiten der regelmäßig zu zahlenden Lizenzvergütungen?

- Existiert das Patent noch im neuen Prüfungszeitraum oder ist es bereits   vorher erloschen gewesen, zum Beispiel wegen Nichtzahlung der jährlichen   Patentgebühr durch den Patentinhaber? Verneinendenfalls wäre mittlerweile   die Rechtsgrundlage für die jährliche Lizenzzahlung entfallen, und es könnte   allenfalls über ein erheblich geringeres Entgelt für die Verwertung eines nicht   (mehr) geschützten Urheberrechts gestritten werden.

- Bestehen bezüglich der "Angemessenheit" der vereinbarten Höhe der   Lizenzvergütungen (Prozentsätze vom Umsatz oder Nettoverkaufspreis,   Einmalzahlung, steigende oder fallende Staffelung der regelmäßig zu   zahlenden Vergütungen, eventuell Abgeltung zusätzlicher Leistungen, dann   Aufteilung auf angemessene Lizenzzahlung und Entgelt für Sonstiges,   Fremdvergleich bei unter mit einander verbundenen Lizenzpartnern) Zweifel? 


Checkliste Betriebsprüfer zur Überprüfung von Vermittlungen von Geschäften aller Art im Ausland

Die Nachprüfung wird sich auch hier üblicherweise an folgende Überlegungen anlehnen:

- vorab zum Umfeld des erteilten Vermittlungsauftrages

  • War eine Vermittlung von dem inländischen Unternehmen wirklich erwünscht und in Abwägung zum zu zahlenden Honorar als förderlich angesehen worden?
  • Für welchen Tätigkeitsbereich des Unternehmens sollte sie erfolgen?
  • Wie kam es zur Anbahnung der Vermittlung durch diese Person?
  • Warum wurde gerade dieser Vermittler ausgewählt?
  • Hat sich das inländische Unternehmen vor Auftragserteilung vom oder über den ausländischen Anbieter irgendwelche Nachweise über seine Sach- oder Marktkunde eingeholt?
  • Hatte der Vermittler genauen oder wenigstens genügenden Einblick in das Marktangebot des Auftraggebers?
  • In welches Land wurde der Auftrag vermittelt (in das Sitzland des Vermittlers oder in eine drittes)?
  • Ist das auftragsgemäß vermittelte Geschäft tatsächlich zustandegekommen? (Wenn nicht, warum nicht? Ist die Argumentation des Unternehmens überzeugend?)
  • Sind Nachweise für im Ausland tatsächlich erbrachte Vermittlungsleistungen vorhanden?
  • Erfolgte nachweisbar eine Auftragserteilung aufgrund dieser Drittvermittlung?

- zur Erteilung des Vermittlungsauftrages 

  • Ist eine schriftliche Vereinbarung getroffen worden?
  • Handelte es sich um einen Mehrfach- oder einen Einmalauftrag?
  • War vom ausländischen Vermittler ein Vermittlungsnachweis zu erbringen?
  • Entspricht das tatsächlich vermittelte Geschäft genau dem Auftrag und war die Vermittlung erkennbar auf das inländische Unternehmen zugeschnitten oder ist der Auftrag nur allgemein gehalten?
  • Sind der Inhalt der Vermittlung und das Preis-Leistungs-Verhältnis zur vereinbarten Provision angemessen und überzeugend?
  • Wohin, an wen, auf welchem Wege und auf welches Konto erfolgte die Zahlung der Provision?
  • Gibt es sonstige Auffälligkeiten bei der Auftragserteilung bezüglich des Inhaltes des Vermittlungsauftrages, seiner Abwicklung wie der Zahlungsvereinbarung oder des Zahlungsweges?

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