Investmentfonds SICAV, SICAF

Die Société d’Investissement à Capital Variable (SICAV) ist eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie hat die Gesellschaftsform einer Aktiengesellschaft und verfügt über variables Aktienkapital, das zu jedem Zeitpunkt dem Substanzwert des Fonds entspricht.

Bei der Société d’Investissement à Capital Fixe (SICAF) handelt es sich ebenfalls um eine mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Gesellschaftsform mit gebundenem Kapital, welche entweder als offener oder geschlossener Fond operiert.

SICAV, SICAF unterliegen in Luxembourg der Genehmigung, Aufsicht und Kontrolle durch die Finanzmarktaufsicht (CSSF).

In Luxembourg domizilierte SICAV, SICAF sind von Einkommens-, Kapitalertragssteuer und Quellensteuer befreit. Lediglich eine Tax d’Abonnement von 0,05% p.a. auf das Nettovermögen des Fonds wird erhoben.

Die Fonds haben regelmäßig Berichte zu erstellen. Die Rechnungslegung und Jahresberichte sind durch einen in Luxembourg zugelassenen Wirtschaftsprüfer zu testieren.

SICAV, SICAF müssen eine Depotbank benennen, die ihren Sitz in Luxembourg hat. Die Depotbank führt die Aufsicht über das Fondsvermögen, stellt sicher, dass Ausgabe und Rückkauf von Aktien und Anteilen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen erfolgt und dass die Einkünfte bzw. Gewinne gemäß der Gesellschaftssatzung verwandt werden.

Die Investment-Manager oder -Berater benötigen eine Zulassung durch die Finanzmarktaufsicht. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Nationalität der Personen oder Gesellschaft, die den Fond verwaltet oder beratend tätig wird.

Das Instrument ist nur für professionelle, institutionelle Anleger wie Banken und Versicherungen geeignet.

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