Investitionsgesellschaft SICAR
Als SICAR gilt eine Kapitalgesellschaft (meist AG) deren Unternehmensgegenstand darin besteht, ihre Mittel in Risikovermögenswerte einzulegen, um das erwirtschaftete Ergebnis im Ausgleich für das getragene Risiko an „sachkundige Anleger“ zu verteilen.
Juristische Aspekte
- Sitz und Hauptverwaltung der SICAR müssen in Luxembourg sein.
- Das gezeichnete Gesellschaftskapital beträgt EUR 1 Million.
- Die Ausgabe von neuen Aktien ist vereinfacht.
- Die Bewertung der Vermögenswerte erfolgt nach wahrscheinlichem Veräußerungswert.
- Gesetzliche Mindestrücklagenbildung ist nicht erforderlich.
- Rückzahlungen und Dividendenausschüttungen sind frei auslegbar.
- Risikosteuerung ist nicht erforderlich.
Verwahrstelle
Vermögenswerte müssen an eine in Luxembourg ansässige Verwahrstelle (Kreditinstitut) übertragen werden, welche dafür Sorge trägt, dass:
- der Zeichnungspreis von Anteilen der Gesellschaft fristgerecht erhalten wird;
- bei Geschäften mit Vermögenswerten, der Gegenwert übertragen oder bezahlt wird;
- die Erträge gemäss den Gründungsunterlagen verwendet werden.
Die Verwahrstelle ist unabhängig und handelt ausschließlich im Interesse der Anleger.
Aufsicht / Kontrolle
- Die SICAR ist durch die Finanzmarktaufsicht zulassungspflichtig.
- Es besteht eine vereinfachte Zulassungsprozedur nach Überprüfung der Gründungsunterlagen und der Wahl der Verwahrstelle.
- Die Geschäftsleitung und Verwahrstelle müssen ausreichend „Private Equity“ Erfahrung nachweisen.
- Ein „Sponsor / Promoter“ wird nicht benötigt.
- Börsennotierung ist zulässig je nach Gesellschaftsform.
Reporting und Prüfung
- Es besteht Prospektuspflicht.
- Jahresberichte müssen innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss erstellt werden.
- Keine Bilanzkonsolidierungspflicht.
- Rechnungsdaten unterliegen der Wirtschaftsprüfungspflicht.
Besteuerung der SICAR:
- Kapitalverkehrssteuer EUR 1.250
- Allgemeine Steuerpflicht 29,63%
- Nicht vermögenssteuerpflichtig
- Schachtelprivileg anwendbar
- Prinzipiell keine DBA Einschränkungen
- Gewinnausschüttungen nicht quellensteuerpflichtig
- Verwaltungsdienstleistungen sind MwSt. befreit
- Einkünfte aus Wertpapieren sind steuerbefreit
- Liquidationserlös ist steuerbefreit (für nichtansässigen Anteilseigner)
Das Instrument ist nur für professionelle, institutionelle Anleger wie Banken und Versicherungen geeignet.
