Die Holdinggesellschaft-1929

Die Holdinggesellschaft "1929" stellt keine gesellschaftliche Sonderform dar, sondern ist eine gewöhnliche Gesellschaft mit einem spezifischen Gesellschaftszweck. Im Allgemeinen haben Holdinggesellschaften den Status einer Aktiengesellschaft. Eine eigene Industrie- oder Handelstätigkeit ist ihnen untersagt.

Das Gesetz vom 31. Juli 1929 definiert die Holdinggesellschaft: „Als Holdinggesellschaft gilt jede luxembourgische Gesellschaft, deren ausschließlicher Zweck im Erwerb von Beteiligungen beliebiger Form an anderen luxembourgischen oder ausländischen Gesellschaften und in der Verwaltung sowie der Nutzung dieser Beteiligungen besteht, so dass das Unternehmen keine eigene Industrietätigkeit ausübt und keine der Öffentlichkeit offen stehende Vertriebsniederlassung unterhält.

Der Gesellschaftszweck hat sich gewohnheitsrechtlich weiterentwickelt und umfasst heute auch

  • die Vermögensverwaltung (z. B. Festgelder, Wertpapiere usw.)
  • Vergabe von Krediten
  • Verwertung von Patenten

Die Holdinggesellschaften 1929 zahlen jährlich eine „Tax d’ Abonnement“ in Höhe von 0,2% ihres Stammkapitals.
Ansonsten sind sie von allen Steuern befreit.

Ende des Holdingstatuts

Am 19. Juli 2006 hat die Europäische Kommission die Steuerbefreiung der Holding-1929 als rechtswidrig erklärt. Demnach sind Neugründungen nicht mehr zulässig. Bereits bestehende Holdinggesellschaften verfügen über eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2010.

Die bis zum 20. Juli 2006 gegründeten Holdingsgesellschaften können demnach in dieser Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2010 noch von der Steuerfreiheit profitieren; danach werden sie allgemein steuerpflichtig.

Werden in der Übergangsphase die Aktien an Dritte verkauft, enden die Holdingvorteile (Steuerfreiheit) bereits zu diesem früheren Zeitpunkt. Ausnahmen:

  • die Holdingaktien sind börsennotiert
  • die Aktien werden an Mitaktionäre oder verbundene Unternehmen verkauft
  • die Aktien werden im Todesfall, aufgrund Schenkung oder im Rahmen einer Umstrukturierung von Familienvermögen transferiert.

Die luxembourgische Regierung hat auf den Wegfall der Holding 1929 reagiert und ein neues Instrument zu privaten Vermögensverwaltung geschaffen: die „SPF“ (Private Vermögensverwaltungsgesellschaft)

Siehe: Private Vermögensverwaltungsgesellschaft SPF

Die Holding 1929 kann bereits jetzt oder am Ende der Übergangsphase entweder in eine normale Gesellschaft oder in eine „SPF“ umgewandelt werden.

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