Die Europäische Gesellschaft

Definition

Die Europäische Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die über Niederlassungen in mindestens zwei anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verfügen muss.

Vorteile einer Europäischen Gesellschaft

Die Satzung einer europäischen Gesellschaft erlaubt grenzüberschreitende Fusionen oder Umstrukturierungen von europäischen Unternehmensgruppen und beseitigt die in den Gesetzgebungen der verschiedenen EU-Länder bestehenden juristischen, bürokratischen und praktischen Hürden. Eine Europäische Gesellschaft muss somit kein kompliziertes Netz aus Tochtergesellschaften mehr aufbauen, die den jeweiligen nationalen Gesetzgebung unterliegen, sondern kann ihre Geschäftsaktivitäten auf dem Gebiet der Europäischen Union durch Niederlassungen ausüben.

Besteuerung

Im Hinblick auf ihre Besteuerung unterliegen Europäische Gesellschaften den gewöhnlichen Steuerbestimmungen, insbesondere denjenigen, die für Gesellschaften mit beschränkter Haftung gelten.

Standort Luxembourg

Luxembourg bietet sehr günstige Rahmenbedingungen für die Gründung und Verwaltung einer Europäischen Gesellschaft.

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